Je eher Sie in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten den Rechtsanwalt aufsuchen, um so besser, denn die Klagefrist beträgt nur drei Wochen seit Zustellung bzw. Übergabe der Kündigung und mitunter ist es sinnvoll, diese Zeit noch zu außergerichtlichen Klärungen zu nutzen, die eher erschwert werden können, wenn Sie erst am letzten Tag des Ablaufs der Klagefrist erscheinen. Wir haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertreten und kennen auch gerade im Raum Bonn - Köln diverse Unternehmen einschließlich deren Abfindungspraxis. Gerade im Bereich "Telekommunikation" können wir die Gepflogenheiten der Branche und deren Praxis im Bereich des Arbeitsrechts gut einschätzen.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie einfach an oder schicken Sie ein Email.
Rechtsanwalt Dr. Palm