Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Gleisbauers, der wegen erhöhter Cannabinolwerte und betriebsärztlicher Sicherheitsbedenken entlassen worden war, zwar aus formalen Gründen für unwirksam erklärt. Die Klage des Arbeitnehmers auf tatsächliche Beschäftigung blieb aber erfolglos, da er in einem sicherheitsrelevanten Bereich arbeite. Das Sicherheitsrisiko wegen seines Cannabiskonsums müsse der Arbeitgeber nicht eingehen.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 19 Sa 306/12 und 324/12